Energieverbrauch senken und gleichzeitig das Klima schützen: Energieeffizienz zahlt sich aus. Auch für Ihr Kommunen & Stiftungen. Der erste Schritt, um Einsparmöglichkeiten bei den Immobilienbeständen insbesondere bei den Nichtwohngebäuden aufzuspüren, ist das mit 80% geförderte Energieeffizienzprogramm für Kommunen und Stiftungen.
Das Programm zur Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) vom 3. Dezember 2014.
Ein wesentliches Handlungsfeld stellt die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich dar. Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland stehen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs im gesamten öffentlichen Sektor und bieten hohe Einsparpotenziale. Durch die Hebung dieser Einsparpotenziale kann ein wesentlicher Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz geleistet werden und gleichzeitig der öffentliche Sektor seiner Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und einer Senkung des Energieverbrauchs gerecht werden.
Ziel des Förderprogramms ist es, kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie gemeinnützigen Organisationsformen und anerkannten Religionsgemeinschaften geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen.
Gefördert wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung. Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert.
Sämtliche zum Gebäude gehörende Energieverbraucher wie z.B. Heiz-, Kühl-, Klimatechnik, elektrische Anlagen und die Beschaffenheit des Gebäudes/Gebäudehülle (Fenster, Dämmung, …) werden mit dem entsprechenden technischen Equipment analysiert und nach Richtlinien der BAFA in einem ausführlichen Bericht dokumentiert und energetische Lösungsansätze aufbereitet.
IHR BUSINESS- und SANIERUNGSKONZEPT – FÜR IHRE BESTANDSIMMOBILIEN !
LÖSUNG: Staatl. gefördertes energetisches Gutachten und Sanierungsfahrplan für alle Bestandsimmobilien der Kommune/Stiftungen um Schwachstellen zu definieren und aufzuzeigen, um im Bedarfsfall schnelle energetisch sinnvolle Lösungen parat zu haben.
Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Die Energieberatung kann folgende Maßnahmen empfehlen:
Sie soll wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Das energetische Sanierungskonzept und die Neubauberatung haben sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude zu beziehen.
Die Energieberatung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften.
Gefördert wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung. Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert.
Sämtliche zum Gebäude gehörende Energieverbraucher wie z.B. Heiz-, Kühl-, Klimatechnik, elektrische Anlagen und die Beschaffenheit des Gebäudes/Gebäudehülle (Fenster, Dämmung, …) werden mit dem entsprechenden technischen Equipment analysiert und nach Richtlinien der BAFA in einem ausführlichen Bericht dokumentiert und energetische Lösungsansätze aufbereitet
Die Zuwendung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Zahl der Nutzungszonen des betreffenden Gebäudes abhängiger Höchstbetrag gemäß folgender Tabelle. Ab 13 Nutzungszonen beträgt die Höchstförderung einheitlich 15.000 Euro.
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EFBG Energie- und Förderberatungsgesellschaft mbH
Auf der Breit 19
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