Fördermittel für Ihre Kälte- und Klimaanlagen.
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Um die Potentiale zur Minderung der Treibhausgasemissionen in der Kälte- und Klimatechnik in Deutschland zu heben, fördert das Bundesumweltministerium die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Zugleich werden in vielen Fällen sowohl natürliche Kältemittel, als auch Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung eingesetzt, wodurch auch die direkten Emissionen reduziert werden.
Kleine Kompressions-Kälteanlagen
Elektrische Leistung Verdichter: 2 bis 5 kW
Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen (einschließlich Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz-/Kühlsysteme)
Elektrische Leistung Verdichter: 5 bis 300 kW
Ammoniakanlagen
Elektrische Leistung Verdichter: 5 bis 200 kW
Sorptionsanlagen
Kälteleistung: 5 bis 500 kW
Im Rahmen der Bonusförderung werden gefördert:
Die Höhe der Förderung KF wird berechnet nach der Formel:
KF=A*C(1–B)
wobei C eine Variable ist, die für die Kälteleistung in Kilowatt (kW) bzw. die Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh) steht und A, B Koeffizienten sind, die von der Art der Kälteanlage bzw. der Anwendung abhängen. Die Förderung ist auf 150.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50% der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
Bei der Berechnung der Kälteleistung sind bestimmte Temperaturen auf der Verdampfer-Seite und Verflüssiger-Seite einer Kälte- oder Klimaanlage zugrunde zu legen. Bei Direkt-Verdampfungs-Kälteanlagen bzw. Flüssigkeitskühlsätzen (Kälteanlagen mit indirekter Verdampfung) sind auf der Verdampfer-Seite projektspezifische Verdampfungs-Temperaturen bzw. projektspezifische Vorlauf-Temperaturen anzunehmen. Auf der Verflüssiger-Seite sind bei luftgekühlten Kälteanlagen 35 °C am Außenwärmetauscher (Verflüssiger), bei wassergekühlten Kälteanlagen 30 °C Wassertemperatur am Einlass des Verflüssigers (Verflüssiger bzw. Kondensator) anzunehmen. Bei CO2-Booster Anlagen soll mit einer Temperatur von 36 °C am Austritt des Gaskühlers gerechnet werden.
Für Sorptions-Kälteanlagen sind projektspezifische Werte für die Temperaturen des Kaltwasser-Vorlaufs und des Heizwasser-Vorlaufs anzunehmen. Für die Wassertemperatur am Rückkühler-Austritt sind 30 °C zugrunde zu legen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht.
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