Die derzeitige Situation:
- Investitionsstau in den letzten Jahren
- Es besteht Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere des EWärmeG
- Einhaltung der Energieeinsparverordnung
- zeitnahe energieeffiziente Lösungsansätze werden benötigt – Sanierungsmaßnahmen sind bereits geplant
Die Lösung:
Ein Staatl. gefördertes energetisches Gutachten und Sanierungsfahrplan für alle Bestandsimmobilien der Kommune/Stiftungen um
Schwachstellen zu definieren und aufzuzeigen, um im Bedarfsfall schnelle energetisch sinnvolle Lösungen unsetzen zu können.
Die Förderung:
Gefördert wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines
Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung. Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert.
Sämtliche zum Gebäude gehörende Energieverbraucher wie z.B. Heiz-, Kühl-, Klimatechnik, elektrische Anlagen und die Beschaffenheit des
Gebäudes/Gebäudehülle (Fenster, Dämmung, …) werden mit dem entsprechenden technischen Equipment analysiert und nach Richtlinien der BAFA in einem ausführlichen Bericht dokumentiert und energetische
Lösungsansätze aufbereitet.
Ziel des Förderprogramms ist es, kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem
Gesellschafterhintergrund sowie gemeinnützigen Orga-nisationsformen und anerkannten Religionsgemeinschaften geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen
in die Energieeffizienz aufzuzeigen.
- Zugang zu geförderter Energieberatung
- Aufzeigen von wirtschaftlich sinnvollen und energieeffizienten Investitionen
- Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich
- Senkung der CO² Emissionen
- Senkung des Energieverbrauches und der Energiekosten
- Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors
Ihre Vorteile:
- Erfüllung des EWärmeG durch Erstellung Sanierungsfahrplan nach Din Norm
- Energetische Bestandsaufnahme aller bewirtschafteten Gebäude
- Prüfung und Dokumentation des technischen und Gebäudetechnischen IST Zustandes
- Sanierungsstau wegen fehlender Information zu den Gebäuden wird gelöst
- Sanierungsmöglichkeiten als Maßnahmenkatalog aufbereitet
- vollumfängliches Energiekonzept je Gebäude
- Energieausweis (auch zum Aushang)
- Einhaltung gesetzl. Vorgaben bei geplanten Umbaumaßnahmen – Berücksichtigung energetischer Möglichkeiten
- Schnelle Realisierung z.B. bei einer defekten Heizungsanlage (vorhandener energetischer Maß-nahmenkatalog)
- Kommunales Energiekonzept je Gebäude
- Einen Ansprechpartner bei energetischen Fragen
- Förderung 80% der Kosten für die Beratung und Konzeption nach DIN werden erstattet (Zuschuss)
- Keinen Administrationsaufwand für Kommune – Alles aus einer Hand (Beantragung-Konzeption-Umsetzung-Unterstützung)
Kontaktieren Sie uns. Wir werden Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, mit denen Sie Ihre Gemeinde und auch die Bürger nachhaltig
unterstützen können und einen positiven Beitrag für ein verbessertes Klima leisten.